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Hausordnung

Wir sind traurig um jeden Gast, den wir abweisen müssen. Das darfst Du uns gerne glauben!

Wir sind leidenschaftliche Dienstleister; damit meinen wir, dass es uns wirklich Spaß macht, Dir einen tollen Abend bei uns im Frieda B. zu ermöglichen!

Das Frieda B. verfolgt eine transparente und diskriminierungsfreie Eintrittspolitik. Weder rassistische Zuschreibungen oder Herkunftszuschreibungen, das Geschlecht oder die sexuelle Identität eines Menschen sind Gründe, nach denen wir einer Person den Eintritt verweigern oder sie des Hauses verweisen.

1. Mindestalter

Unsere Gäste müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bestehen Zweifel über das Alter, kann ohne Lichtbildausweis der Einlass verweigert werden.

Mit Betreten des Frieda B. erklärt ihr Euch mit unserer Hausordnung einverstanden. Den Anweisungen unseres Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

2. Auftreten am Eingang

Das Frieda B. setzt alles daran, Gewalttätigkeiten und Aggression schon im Vorfeld zu vermeiden.

Personen, die sich am Eingangsbereich feindselig, geltungssüchtig, aggressiv Verhalten und/oder lärmen, wird der Einlass verweigert.

3. Alkohol & Drogen

Alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Personen wird der Einlass verweigert oder werden des Frieda B. verwiesen.

Der Konsum und der Handel mit illegalen Suchtmitteln sind verboten.

4.  Waffen

Gemäß der Verordnung des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Führen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen in bestimmten Gebieten – über die bereits geltenden Regelungen des Waffengesetzes hinaus – verboten.

Ziel ist es, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. Das Verbot gilt übrigens bereits seit dem 12. Dezember 2007.

Welche Waffen sind im Einzelnen verboten?

  • Jede Art von Schreckschusswaffen.
  • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen.
  • Messer aller Art, auch Taschenmesser.
  • Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen.
  • Tierabwehrsprays, Elektroschockgeräte.
  • Armbrüste, Knüppel aller Art (Baseballschläger u.ä.).
  • Handschuhe mit harten Füllungen (wie Stahl, Bleistaub, Blei- und Eisengranulat u.ä.).

5. Störendes Verhalten

Von unseren Besuchern und Besucherinnen wird eine tolerante und positive Einstellung gegenüber allen Menschen – unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, Religion, sexuellen Orientierung, einer Behinderung, ihrem Alter oder Geschlecht – erwartet.

Handlungen und Äußerungen, die auf Rassismus oder eine Form der Diskriminierung deuten, sind verboten. Die Annäherung an das andere bzw. gleiche Geschlecht, muss auf von beiden akzeptierte und freundliche Weise geschehen.

Unerwünschtes, störendes, bedrohliches oder einschüchterndes Verhalten von Personen oder Gruppen wird nicht geduldet. Dazu zählen unter anderem Belästigungen, Pöbeleien oder Beschimpfungen.

Nach Ermessen kann zunächst eine Verwarnung ausgesprochen werden. Personen oder Gruppen, die schwerwiegendes störendes Verhalten, wie beispielsweise körperliche Handgreiflichkeiten an den Tag legen, werden angezeigt.

Für Erbrechen in der Diskothek und Verunreinigen der Toiletten wird pauschal eine Reinigungsgebühr von 10 € erhoben, die sofort fällig wird.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Frieda B. ist nicht gestattet.

6. Diebstahl und Sachbeschädigung

Diebstähle und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

Bei sonstigen Sachbeschädigungen sind die Kosten der Reparatur oder der Wert zu ersetzen.

7. Weigerungsrecht

Sollte das Frieda B. voll ausgelastet sein, habt bitte Verständnis dafür, dass in diesen Fällen der Einlass nicht oder nur beschränkt gewährt werden kann.

Sollte Euch aufgrund der Auslastung des Frieda B. der Einlass im Moment nicht gewährt werden, wird Euch der Eintritt gestattet, nachdem eine ausreichende Anzahl von Personen das Frieda B. wieder verlassen hat.

8. Eintrittsverweigerung und Überprüfung

Personen wird von uns nur wegen eines in der Hausordnung genannten Grundes oder wegen eines Hausverbotes, das wegen eines früheren Verstoßes gegen die Hausordnung ausgesprochen wurde, der Einlass des Frieda B. verweigert oder des Frieda B. verwiesen.

Bei Zuwiderhandeln gegen die Hausordnung wird der Einlass verweigert oder die betroffene Person des Frieda B. verwiesen. Der Grund, für den nicht gewährten Einlass bzw. den Hausverweis ist, klar zu kommunizieren.

9. Stammgäste

Wir haben Gäste, die uns in den vergangenen Jahren aufgrund ihrer Treue besonders ans Herz gewachsen sind.

Diese sind im Besitz einer Stammkarte und wir erlauben uns, diese bevorzugt zu behandeln.

10. Geschlossene Veranstaltungen

Bei geschlossenen Veranstaltungen wird nicht geladenen Personen der Einlass zum Frieda B. verweigert.

An diesen Abenden wird nur geladenen Gästen der Einlass gewährt. Diese müssen im Besitz einer gültigen Einladung sein oder auf der Gästeliste stehen.

Informationen hierzu findet Ihr am Aushang an der Tür oder auf unserer Website.

11. Kleidervorschriften

Mit dem Outfit ist das ganz einfach: wir legen Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild unserer Gäste.

Schrille, trendige und extravagante Kleidung ist ausdrücklich erwünscht. Wir gewähren jedem Gast, der schon an seiner Kleidung zeigt, dass er/sie einen besonderen Abend erleben möchte, bei uns Einlass.

Einem besonderen Abend entsprechend ist beinahe alles erlaubt. Beachte aber bitte:

  • keine schmutzigen Schuhe
  • keine Unterhemden mit schmalen Trägern (Muskelshirts)
  • keine politisch orientierte Bekleidung
  • keine Kutten von Motorradclubs
  • keine Fanbekleidung von Sportvereinen, keine Jogging- und Trainingsanzüge (Sportbekleidung) – wir sind ein Club, keine Sporthalle 😉

Personen, die den Kleidervorschriften nicht entsprechen, wird der Einlass zum Frieda B. verweigert.

12. Themenabende/Sonderveranstaltungen

Personen, die einem für bestimmte Veranstaltungen vorgegebenen Erscheinungsbild nicht entsprechen, kann der Einlass verweigert werden.

Informationen zu unseren Themenabenden/Sonderveranstaltungen und dem von uns gewünschten Dresscode findet Ihr am Aushang an der Tür oder auf unserer Website.

13. Garderobenschließfächer

Die Nutzungsbedingungen inkl. der dazugehörigen Gebührenordnung könnt ihr den Aushängen entnehmen.

  • Wir übernehmen keine Haftung für die von euch eingebrachten Inhalte zur Aufbewahrung in den Schließfächern. Für die rechtmäßige Nutzung und Verwahrung, seid ihr selbst verantwortlich.
  • Wir haften nicht für verloren gegangene Schlüssel der Schließfächer.
  • Die Garderobenschließfächer sind nur für den Gebrauch während des Aufenthalts in unseren Räumlichkeiten und in Verbindung mit der zweckgemäßen Nutzung bestimmt.
  • Ein Dauergebrauch ist nicht zulässig.
  • Es ist nicht zulässig, pro Person mehr als ein Garderobenschließfach gleichzeitig zu belegen.
  • Spätestens nach Ablauf von 48 Stunden werden die Fächer von uns zwangsgeöffnet. Die bei einer zwangsweisen Räumung entnommenen Inhalte werden (maximal 6 Wochen) in sichere Verwahrung genommen.
  • Bei Schlüsselverlust kann das Schließfach kostenpflichtig während der Öffnungszeiten von einem Mitarbeiter geöffnet werden. Voraussetzung für die Öffnung des Schließfachs ist eine von euch genaue Beschreibung des eingestellten Inhalts im Vorfeld (z.B. Farbe und Art) und die Unterzeichnung des anzufertigenden Entnahmeprotokolls, welches eure Kontaktdaten (Überprüfung anhand eines Personaldokumentes) und eine Erklärung über den rechtmäßigen Besitz des eingestellten Inhalts enthält.

    14. Fotoaufnahmen und Videoüberwachung

    Das Frieda B. sowie der Eingangsbereich vor der Türe, wird während der gesamten Öffnungszeit aufgrund mehrerer Vorkommnisse zu Sicherheitszwecken per Video überwacht.

    Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Vorbeugung und der Aufklärung von Straftatbeständen. Die Aufnahmen können nur bei rechtlich relevanten Vorfällen und von berechtigten Personen bei der Geschäftsleitung eingesehen werden.

    Die Aufnahmen werden vollautomatisch erstellt und nach Ablauf der vorgeschrieben Aufbewahrungsfrist später vollautomatisch wieder gelöscht.

    Die Geschäftsleitung sichtet die Aufnahmen nur persönlich bei gewichtigem und berechtigtem Interesse. Intimbereiche wie Toiletten werden selbstverständlich nicht videoüberwacht, sondern werden bei dringendem Verdacht von unserem Personal kontrolliert.

    Bei Straftaten werden die Aufnahmen der Polizei auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

    Im Frieda B. werden Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Eintritt erklärt Ihr erst einmal grundsätzlich Eure Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen auf unserer Webseite, bei Facebook/Instagram und auf den Webseiten unserer Eventpartner.

    Das Urheberrecht aller Aufnahmen innerhalb des Frieda B. liegt bei der Diskothek Frieda B. und unseren Eventpartnern. Eine weitere Verbreitung ist generell untersagt und ist nur in enger Abstimmung mit den Rechteinhabern sowie den abgebildeten Personen erlaubt.

    Falls Ihr im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden seid, teilt Ihr dies bitte umgehend bei Kenntnis unserem Fotografen mit. Die Bilder werden dann zeitnah gelöscht und nicht veröffentlicht.

    Falls Ihr die Bilder erst später bei uns entdeckt und Ihr ausnahmsweise nicht mit der Veröffentlichung einverstanden seid, kontaktiert uns bitte per E-Mail mit der genauen Angabe, welches Bild von Euch beanstandet wird.

    Wo

    Das Frieda B. findet ihr direkt auf dem Hans-Albers-Platz, wer mit Auto oder Taxi anreisen will, kann das über die Friedrichstraße tun. Wir sind nicht zu übersehen, versprochen ;-)

    Wann
    Freitag
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    Samstag
     ab 22 Uhr
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